Zum Inhalt springen
OD WH

Korrekturen

Jede sachliche Änderung an einem bestehenden Eintrag protokolliere ich hier: was dastand, was jetzt dasteht, warum. Ein Nachschlagewerk, das seine Fehler stillschweigend überschreibt, ist nicht vertrauenswürdiger als eines ohne Fehler — es ist nur schwerer zu prüfen.

Wer eine frühere Fassung zitiert hat, soll nachvollziehen können, was ich geändert habe und warum. Bislang habe ich 13 echte Sachfehler dokumentiert.

Präzisierung Heeresabnahme — die Kurzform „WaA37 = Haenel" in mehreren Modelleinträgen

Die WaA-Nummer bezeichnet die Abnahmestelle, nicht den Hersteller

Vorher
Mehrere Modelleinträge formulierten sinngemäß „WaA37 ist das Abnahmezeichen von C. G. Haenel" beziehungsweise „WaA37 weist auf Haenel". Damit war der Stempel als Herstellernachweis eingeführt — und in einem Fall diente er ausdrücklich dazu, die Fertigung einem Betrieb zuzuschreiben.
Jetzt
Die Zahl unter dem Abnahmeadler bezeichnet die Abnahmestelle des Heereswaffenamts, nicht den Fertiger. Solche Stellen saßen zwar in der Regel bei größeren Betrieben, waren aber „häufig auch zuständig für mehrere Firmen in der Umgebung oder in den Zeugämtern". Richtig ist deshalb: WaA37 ist die Nummer der Abnahmestelle, die bei Haenel saß. Ob sie ausschließlich Haenel betreute, ist nicht geprüft — und gerade in Suhl, wo mehrere Waffenfabriken wenige hundert Meter auseinanderlagen, ist die Frage nicht müßig. Die betroffenen Stellen sind entsprechend umformuliert und verweisen jetzt auf den neuen Eintrag Heeresabnahme.

Dies ist keine Richtigstellung einer falschen Tatsache, sondern die Beseitigung einer Kurzform, die mehr behauptet als sie trägt — und die genau dorthin führt, wo dieses Register schon mehrfach hingeraten ist.

Warum die Kurzform gefährlich ist

„WaA37 = Haenel” ist als Merkhilfe brauchbar und als Beweis untauglich. Der Unterschied wird sichtbar, sobald man den Schluss umdreht:

  • Ein Haenel-Stück trägt WaA37. Plausibel, wenn die Stelle dort saß.
  • Ein Stück mit WaA37 stammt von Haenel. Nicht ohne Weiteres — es kann von jedem Betrieb stammen, den diese Stelle betreute.

Der zweite Schluss ist der, den man beim Bestimmen eines unbekannten Stücks zieht. Genau dort versagt er.

Ein Befund aus dem eigenen Bestand

Das Register führt an einem Modell drei verschiedene Abnahmenummern im Fertigungsverlauf: WaA613, WaA103 und WaA140. Mit „die Nummer steht für den Hersteller” ist das nicht zu erklären, ohne drei Hersteller anzunehmen. Mit „die Nummer steht für eine Stelle” ist es zwanglos zu erklären: Stellen werden umgegliedert, umbenannt und neu zugeschnitten — Werke nicht.

Dieser Widerspruch stand seit Anlage des Eintrags im Register, ohne dass jemand ihn gezogen hat.

Was daraus folgt

Erste Regel: Ein Abnahmezeichen belegt die Abnahme, nicht die Fertigung. Es sagt, dass ein Stück geprüft und angenommen wurde, und über welche Stelle das lief. Wer daraus einen Fertiger macht, hat eine Organisationsangabe in eine Ortsangabe verwandelt — derselbe Sprung, der bei den Fertigungskennzeichen die häufigste Ursache falscher Ortszuschreibungen ist.

Zweite Regel: Wo eine Kurzform durch viele Einträge wandert, braucht sie einen Ort, an dem steht, was sie bedeutet. Die Heeresabnahme wurde in 22 Dateien dieses Registers berührt und hatte bis heute keinen eigenen Eintrag — was überall vorkommt, gilt als bekannt und wird nirgends geprüft. Der Eintrag Heeresabnahme schließt diese Lücke.

Dritte Regel: Auch die neue Aussage steht auf schwachem Grund. Dass die Zahl die Abnahmestelle bezeichnet, entnimmt dieses Register einer Forendarstellung, die sich auf einen Bundesarchivbestand beruft, ohne die Aussage einzeln zu belegen. Sie ist plausibler als die Kurzform, die sie ersetzt, aber sie ist nicht besser belegt als „plausibel”. Der Belegstatus des neuen Eintrags sagt das.

Quellen

  1. [Online] Radiomuseum BAL, BA und WaA-Stempelung , „Die Zahl bezeichnet die Abnahmestelle"; diese war „häufig auch zuständig für mehrere Firmen in der Umgebung oder in den Zeugämtern" Link
  2. [Online] Wikipedia (en) Waffenamt , Umfang der Heeresabnahme 1940 — 25.000 Personen in fünf Abteilungen und 16 Inspektionsbezirken Link
Sachfehler Gustloff-Werke Weimar — zwei Werke waren zu einem Eintrag verschmolzen

Das Gustloff-Werk II lag nicht in Weimar, sondern am Lager Buchenwald

Vorher
Das Register führte einen Eintrag „Gustloff-Werke, Werk Weimar (Gustloff-Werk II)" mit der Adresse Kromsdorfer Straße, mit bis zu 2.270 Häftlingen ab März 1943 und mit einem Luftangriff im Februar 1945, bei dem über 350 von ihnen starben. Als Quelle war die Seite der Gedenkstätte Buchenwald zum Rüstungswerk Gustloff-Werk II angegeben.
Jetzt
Es waren zwei verschiedene Werke, und der Eintrag hatte sie zu einem gemacht. Das Gustloff-Werk II stand nicht in Weimar, sondern hundert Meter vor der Einfahrt in das Lager Buchenwald, an der Blutstraße auf dem Ettersberg; es wurde 1942/43 gebaut, beschäftigte Mitte 1944 über 3.000 Häftlinge und wurde am 24. August 1944 durch alliierte Bomber fast vollständig zerstört — 315 Tote und 525 Schwerverletzte unter den Häftlingen. Das Werk an der Kromsdorfer Straße im Norden Weimars war dagegen das Fritz-Sauckel-Werk; das zugehörige Außenlager trug die amtliche Bezeichnung „Kommandos Gustloff-Werk Weimar", bestand vom 11. Oktober 1943 bis 4. April 1945, hatte Ende 1944 eine Höchstbelegung von 2.290 Männern und verlor beim Luftangriff am 9. Februar 1945 356 Häftlinge. Alle Zahlen des alten Eintrags gehörten also zum Fritz-Sauckel-Werk — Name und Quelle dagegen zum Gustloff-Werk II. Der Eintrag ist auf das Fritz-Sauckel-Werk berichtigt, und das Gustloff-Werk II hat einen eigenen Eintrag bekommen; es fehlte im Register bis dahin vollständig.

Dieser Fehler ist von derselben Art wie der Erfurter — nur eine Ebene tiefer. Dort war Betrieb mit Standort verwechselt worden. Hier waren zwei Standorte desselben Betriebs zu einem verschmolzen, weil beide denselben Firmennamen tragen.

Wie der Fehler entstand

Beide Werke gehörten der Wilhelm-Gustloff-Stiftung, beide lagen im Raum Weimar, an beiden arbeiteten Buchenwaldhäftlinge, beide wurden aus der Luft angegriffen. Wer eine Quelle zum einen und eine Zahl zum anderen findet, hält das für dieselbe Sache. Genau das ist geschehen: Die Zahlen kamen aus der Darstellung zum Außenlager an der Kromsdorfer Straße, der Name und die angegebene Quelle aus der Darstellung zum Rüstungswerk am Lager.

Auffällig ist, dass der Fehler von innen sichtbar gewesen wäre. Im Eintrag stand die Adresse Kromsdorfer Straße neben dem Namen Gustloff-Werk II — und die angegebene Quelle nennt für das Gustloff-Werk II ausdrücklich die Blutstraße am Ettersberg. Zwei Adressen in einem Eintrag hätten auffallen müssen.

Was daraus folgt

Erste Regel: Ein Firmenname ist keine Ortsangabe. Ein Kombinat mit Zweigwerken hat mehrere Werke an mehreren Orten, und die Zahlen des einen gelten nicht für das andere. Bevor eine Häftlings-, Beschäftigten- oder Opferzahl in einen Eintrag geht, muss feststehen, auf welches Werk sie sich bezieht — nicht auf welche Firma. Dasselbe gilt für die Zweigwerke in Meiningen, Schmiedefeld, Greiz und Litzmannstadt.

Zweite Regel: Zwei Adressen in einem Eintrag sind ein Alarmzeichen. Wo Name und Anschrift aus verschiedenen Quellen stammen, ist zu prüfen, ob sie dieselbe Anlage meinen. Sämtliche Einträge mit mehr als einer Ortsangabe sind daraufhin nachzusehen.

Dritte Regel: Die Prüfung an der Gedenkstätte ist beidseitig zu führen. Dieses Register hat das Außenlager-Portal der Gedenkstätte Buchenwald bereits benutzt, um eine falsche Zuschreibung zu Zella-Mehlis zu widerlegen. Es hätte dieselbe Quelle auch dort befragen müssen, wo eine Zuschreibung bestätigt schien — dann wäre aufgefallen, dass das Außenlager Weimar dort unter eigenem Namen und mit eigenen Zahlen geführt wird.

Die Konsequenz für den Bestand: Das Gustloff-Werk II fehlte in diesem Register bis heute vollständig, obwohl es mit über 3.000 Häftlingen das größere der beiden Werke war. Ein falscher Eintrag hatte die Lücke verdeckt.

Quellen

  1. [Online] Gedenkstätte Buchenwald Außenlager Weimar — Kommandos Gustloff-Werk Weimar , Betrieb Fritz-Sauckel-Werk mit Waffen- und Werkzeugmaschinenfabrik, Lage im Norden Weimars an der Kromsdorfer Straße, Bestand 11. Oktober 1943 bis 4. April 1945, Belegung von 349 über 620 und über 1.000 bis zur Höchstbelegung von 2.290 Männern Ende 1944, 356 Todesopfer beim Luftangriff am 9. Februar 1945 Link
  2. [Online] Gedenkstätte Buchenwald Rüstungswerk Gustloff-Werk II , Lage hundert Meter vor der Lagereinfahrt an der Blutstraße, Bau 1942/43, über 3.000 Häftlinge Mitte 1944, Zerstörung am 24. August 1944 mit 315 Toten und 525 Schwerverletzten Link
Sachfehler Untersuchungsraum — Berlin und Brandenburg

Der Untersuchungsraum stand auf dem Papier, im Register fehlte er

Vorher
Der Eintrag zum Gewehr 88 schrieb, von den sechs Fertigern liege „einer im Untersuchungsraum dieses Registers", nämlich die Gewehrfabrik Erfurt. Das Herstellerregister führte 24 Betriebe in acht Orten, keinen davon in Berlin. Auf der Forschungsseite stand als offene Frage „Gab es Kleinwaffenfertigung in Brandenburg?" mit dem Stand „bislang kein belegter Betrieb".
Jetzt
Von den sechs Fertigern des Gewehr 88 liegen DREI im Untersuchungsraum: Erfurt, die Königliche Gewehrfabrik Spandau und Ludwig Loewe in Berlin, aus dem 1896 die DWM wurde. Spandau war bis zum 1. Oktober 1920 kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Potsdam der Provinz Brandenburg; Charlottenburg und der Kreis Niederbarnim mit Wittenau und Borsigwalde gehörten ebenfalls zu Brandenburg. Zwei Herstellereinträge sind neu angelegt, die Modelleinträge zu Gewehr 88, Gewehr 98, Karabiner 98a und Pistole 08 sind darauf umgehängt.

Wie der Fehler entstand

Nicht durch eine falsche Angabe, sondern durch eine stillschweigende Voraussetzung: Das Register hat den Untersuchungsraum mit der heutigen Landkarte gelesen.

Der Raum ist definiert als das Gebiet der heutigen ostdeutschen Länder, Schwerpunkt 1871–1990. „Heutige Länder” ist die richtige Bestimmung — sie ist eindeutig und macht die Grenze prüfbar. Angewandt wurde sie aber auf die Betriebe so, als hätte auch deren Zeit schon die heutige Verwaltungsgliederung gehabt. Und dabei fiel Berlin durch: nicht, weil jemand es ausgeschlossen hätte, sondern weil kein Berliner Betrieb je auf die Liste kam, die abzuarbeiten war.

Der Fehler hat sich an drei Stellen gezeigt, ohne bemerkt zu werden:

  1. Der Satz im Gewehr-88-Eintrag, von den sechs Fertigern liege einer im Untersuchungsraum. Tatsächlich waren es drei.
  2. Das Herstellerregister mit 24 Betrieben in acht Orten — Suhl, Zella-Mehlis, Erfurt, Weimar, Sömmerda, Magdeburg, Döbeln, Wiesa. Also Thüringen plus je ein Betrieb in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Kein Berlin, kein Jena, kein Leipzig, kein Dresden.
  3. Die offene Frage auf der Forschungsseite, ob es Kleinwaffenfertigung in Brandenburg gab, mit dem Stand „bislang kein belegter Betrieb”. Die Frage war nicht unbeantwortbar, sie war unter der falschen Voraussetzung gestellt.

Dass ausgerechnet die Pistole 08 in diesem Register bis heute keinen Herstellereintrag hatte, ist die deutlichste Folge. Der Eintrag zur Waffe stand, der zur Erfurter Parallelfertigung stand, der zu Simson & Co. stand — nur der Betrieb, von dem die Waffe stammt, fehlte.

Die Beleglage

Spandau war bis zum 1. Oktober 1920 eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Potsdam der preußischen Provinz Brandenburg. Erst das Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 machte daraus einen Berliner Bezirk. Dasselbe gilt für Charlottenburg und für die Gemeinden der Kreise Niederbarnim, Osthavelland und Teltow, aus denen Groß-Berlin gebildet wurde — darunter Wittenau und Borsigwalde mit dem DWM-Gelände.

Die Königliche Gewehrfabrik Spandau wurde 1919 aufgelöst, ein Jahr vor der Eingemeindung. Ihre gesamte Betriebszeit von 1722 bis 1919 fiel damit verwaltungsrechtlich nach Brandenburg. Der zweite Standort desselben Betriebs, Potsdam (1722–1850), liegt in Brandenburg bis heute.

Konsequenz

Zwei Herstellereinträge sind angelegt: Königliche Gewehrfabrik Spandau und DWM Berlin. Die Modelleinträge zu Gewehr 88, Gewehr 98, Karabiner 98a und Pistole 08 verweisen jetzt darauf. Der Satz im Gewehr-88-Eintrag ist berichtigt. Die Forschungsfrage zu Brandenburg ist umformuliert: Sie fragt nicht mehr, ob es dort Fertigung gab, sondern ob es sie im heutigen Land Brandenburg nach 1871 gab — das ist die Frage, die tatsächlich offen ist.

Nicht behoben ist die Lücke selbst. Jena mit Carl Zeiss, Leipzig mit Wilhelm Brenneke und die Waffenwerke Oberspree in Berlin fehlten zunächst weiter. Sie haben seit dem 11. August 2026 einen eigenen Eintrag — mit belegtem Ort und Namen und ausdrücklich ungeklärtem Belegstatus im Übrigen.

Die Prüfregel

Der Untersuchungsraum ist nach heutigen Grenzen bestimmt, aber nach damaligen Grenzen zu durchsuchen. Wer nach Betrieben sucht, sucht in den Verwaltungseinheiten der jeweiligen Zeit — preußische Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise. Wer erst am Ende auf die heutige Karte zurückrechnet, findet, was er ohnehin schon kannte.

Das ist die Umkehrung der Regel, die dieses Register aus dem Spreewerk-Fehler gezogen hat. Dort war ein Betrieb fälschlich in den Raum hineingerechnet worden, weil eine Codetabelle einen Ort nannte. Hier sind drei Betriebe herausgefallen, weil niemand nachgesehen hat, wo ihr Ort damals lag. Beide Fehler haben dieselbe Wurzel: Die Ortsangabe wurde nicht geprüft, sondern vorausgesetzt.

Quellen

  1. [Online] Preußische Landesversammlung Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin , beschlossen 27. April 1920, in Kraft 1. Oktober 1920; Spandau als eine von sechs eingemeindeten kreisfreien Städten Link
  2. [Online] Wikipedia (de) Groß-Berlin , Spandau als Stadtkreis im Regierungsbezirk Potsdam der Provinz Brandenburg vor 1920; Eingemeindung von Charlottenburg und von Gemeinden der Kreise Niederbarnim, Osthavelland und Teltow Link
  3. [Online] German Military Rifles 1898–1932 Gewehr 98 — Manufacturers , elf Fertigungsstätten des Gewehr 98, darunter Spandau 1899–1917, DWM Berlin 1899–1909 und 1914–1918 sowie die Waffenwerke Oberspree 1915–1918 Link
Präzisierung MP 18,I — Verwendung 1918

Die MP 18 kam nicht mit den Stoßtrupps, sondern nach ihnen

Vorher
Der Eintrag zur MP 18,I führte unter Verwendung: „Ab 1918 bei Stoßtrupps des deutschen Heeres, in geringer Stückzahl bis Kriegsende."
Jetzt
Belegt ist: Im Juli 1918 gingen 216 Stück zur Truppenerprobung an die 237. Infanterie-Brigade der 119. Infanterie-Division — nach dem Ende der Frühjahrsoffensive. Der erste belegte Gefechtseinsatz fand im August 1918 bei Amiens statt; am 11. August wurde ein erbeutetes Stück bei kanadischen Soldaten fotografiert. Für einen Einsatz bei den Stoßtrupps der Frühjahrsoffensive gibt es nach der ausführlichsten eingesehenen Darstellung keinen konkreten Beleg.

Wie der Fehler entstand

Durch Übernahme einer Erzählung, die überall steht und nirgends belegt ist.

Die MP 18 gilt als die Waffe der deutschen Sturmtruppen von 1918. Die Verbindung ist so fest, dass sie in Übersichtsdarstellungen, Museumsbeschriftungen und Sammlerliteratur ohne Beleg auftaucht — und dieses Register hat sie in dieser Form übernommen, ohne nach der Fundstelle zu fragen.

Sie ist plausibel: Die Waffe wurde für den Grabenkampf entworfen, also für genau die Aufgabe, die die Stoßtrupps hatten. Aus dem Zweck folgt aber nicht der Einsatz. Die Frühjahrsoffensive begann am 21. März 1918 und war im Juli gescheitert; die Truppenerprobung mit 216 Stück lief erst danach an.

Die Beleglage

Für die Berichtigung spricht die konkrete Chronologie: eine benannte Einheit, eine benannte Stückzahl, ein benannter Monat, dazu ein datiertes Bildzeugnis vom 11. August 1918. Das ist prüfbar.

Gegen sie spricht nichts Belegtes, sondern nur die Verbreitung der Gegendarstellung. Das ist kein Argument — die Häufigkeit einer Angabe ist kein Beleg, sondern in diesem Register regelmäßig das Warnzeichen.

Ungeprüft bleibt, ob es unterhalb der offiziellen Erprobung frühere Einzelabgaben an Frontverbände gab. Eine erschöpfende Aussage wäre nur aus Beschaffungs- und Verteilungsakten zu gewinnen. Der Eintrag sagt deshalb nicht „die MP 18 war nicht bei den Stoßtrupps”, sondern: Es ist nicht belegt.

Konsequenz

Die Angabe unter Verwendung im Eintrag MP 18,I ist durch die datierte Chronologie ersetzt. Der Eintrag führt die Legende als solche aus, statt sie stillschweigend fallenzulassen — sie ist selbst ein Befund über die Rezeption dieser Waffe.

Die Einordnung der MP 18 als Begründerin der Gattung ist davon nicht berührt. Sie hängt an der Serienfertigung und an der konstruktiven Absicht, nicht daran, in welchem Monat des Jahres 1918 die ersten Stücke schossen.

Die Prüfregel

Aus dem Zweck einer Waffe folgt nicht ihr Einsatz. Wofür eine Konstruktion entworfen wurde, ist eine Aussage über den Auftrag; wo und wann sie geführt wurde, ist eine Aussage über die Truppe. Beides ist getrennt zu belegen. Wo für den Einsatz nur die Plausibilität des Zwecks spricht, ist er unbelegt.

Verwandt, aber nicht dasselbe wie die Regel aus dem MP-18-Herstellerfehler: Dort war der Konstrukteur kein Herstellernachweis, hier ist die Bestimmung kein Einsatznachweis. Beide Male wird von einer belegten Tatsache auf eine benachbarte, nicht belegte geschlossen — bei derselben Waffe.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (en) MP 18 , 216 Stück im Juli 1918 an die 237. Infanterie-Brigade der 119. Infanterie-Division zur Truppenerprobung, nach dem Ende der Frühjahrsoffensive; erster Gefechtseinsatz bei Amiens; erbeutetes Stück am 11. August 1918 bei Soldaten des 13. Bataillons der Royal Highlanders of Canada fotografiert; ausdrücklich: kein konkreter Beleg dafür, dass die MP 18/I Anfang 1918 die Front erreichte oder von Stoßtruppen in der Frühjahrsoffensive geführt wurde Link
Präzisierung Pistole 08 — Rücklaufweg und Fertigungsende

Zwei Zahlen zurückgezogen, ein Suhler Fertiger ergänzt

Vorher
Der Eintrag zur Pistole 08 nannte im Funktionsablauf einen gemeinsamen Rücklauf von „etwa 6 mm" und führte als Zeitraum 1908–1938. Die Fertigungsliste nannte drei Betriebe: DWM Berlin, Gewehrfabrik Erfurt und Simson & Co.
Jetzt
Der Rücklaufweg ist UNGEKLÄRT und wird ohne Wert geführt: Die englischsprachige Übersichtsdarstellung nennt rund 13 mm. Der Zeitraum endet 1942 — 1938 wurde die Nachfolgerin eingeführt, die Fertigung der 08 lief bis September 1942 weiter. Als vierter Fertiger ist Heinrich Krieghoff in Suhl aufgenommen: 13.825 Parabellum zwischen 1935 und 1945, überwiegend für die Luftwaffe.

Der Rücklaufweg

Der Eintrag nannte „etwa 6 mm” für den gemeinsamen, verriegelten Rücklauf von Lauf und Kniegelenkgruppe. Die ausführlichste eingesehene Darstellung nennt rund 13 mm — mehr als das Doppelte.

Die Angaben widersprechen sich nicht notwendig. Sie können Verschiedenes messen:

  • den verriegelten Weg bis zu dem Punkt, an dem die Gelenkrollen die Steuerkurven erreichen und die Entriegelung beginnt,
  • oder den Gesamtweg des Laufs bis zu seinem vorderen Anschlag, also einschließlich der Phase, in der das Knie bereits aufknickt.

Welche der beiden Größen die jeweilige Quelle meint, ist ihr nicht zu entnehmen. Damit ist keine der beiden Zahlen belastbar, und dieses Register nennt vorläufig keine.

Die Frage ist nicht aus der Literatur zu entscheiden, sondern am zerlegten Stück mit einer Messuhr. Sie steht deshalb bei den offenen Forschungsfragen des Eintrags und nicht in der Konstruktionsbeschreibung.

Das Fertigungsende

Der Eintrag führte den Zeitraum 1908–1938. Das verwechselt zwei Vorgänge: 1938 wurde die Pistole 38 als Ordonnanzwaffe eingeführt; die Fertigung der 08 lief danach weiter, bis September 1942. Vorhandene Stücke blieben bis Kriegsende im Dienst.

Der Fehler ist klein, aber typisch: Ein Ablösedatum ist keine Aussage über das Fertigungsende. Für die Datierung eines Stücks macht das den Unterschied zwischen vier Jahren, die es nicht geben dürfte, und vier Jahren, die es gab.

Der vierte Fertiger

Kein Fehler, sondern eine Lücke — aber eine, die den Kern dieses Registers berührt. Heinrich Krieghoff in Suhl fertigte zwischen 1935 und 1945 13.825 Parabellum, überwiegend für die Luftwaffe. Der Betrieb steht seit langem im Herstellerregister, und sein Eintrag erwähnt die Parabellum-Fertigung im Fließtext — aber weder das Fertigungsprogramm dort noch die Fertigungsliste im Modelleintrag führten sie.

Damit fehlte dem Register, dass Suhl an dieser Waffe zwei Anteile hat, nicht einen: Simson 1925–1934 als alleiniger Reichswehr-Lieferant, Krieghoff ab 1935 für die Luftwaffe. Die beiden Anteile stehen in einem bitteren Verhältnis zueinander, weil 1935 auch das Jahr ist, in dem die Familie Simson enteignet wurde.

Die Prüfregel

Ein Ablösedatum ist kein Fertigungsende, und ein Herstellereintrag ist keine Fertigungsliste. Wo ein Betrieb im Fließtext eines Eintrags erwähnt wird, gehört er auch in die strukturierten Felder — sonst findet ihn niemand, der von der Waffe her sucht.

Die zweite Hälfte dieser Regel ist an diesem Register selbst zu prüfen: Was in Fließtexten steht, aber nicht in fertigungsprogramm oder hersteller, taucht in keiner Übersicht auf. Ein Abgleich beider Ebenen über alle Einträge steht noch aus.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (en) Luger pistol , gemeinsamer Rücklauf von Lauf und Kniegelenkgruppe von rund 13 mm bis zum Auftreffen auf die Steuerkurve; Ablösung durch die P 38 1938 bei knapp halber Fertigungszeit, Fertigung der 08 bis September 1942; Krieghoff als Fertiger ab 1935 bis 1944 Link
  2. [Online] Forgotten Weapons Krieghoff: Lugers for the Luftwaffe , 13.825 Parabellum insgesamt; 10.000 auf einen Auftrag von 1935 für den Deutschen Luftsportverband, dann für die Luftwaffe, überwiegend 1936 und 1937 ausgeliefert; rund 2.000 in kleinen Losen 1940–1944, 200 im Jahr 1945, 1.625 im gewerblichen Verkauf; Abnahmezeichen Adler über 2 Link
Sachfehler SSG 82 — Fertiger

Das SSG 82 baute nicht der VEB, sondern das MfS auf dessen Gelände

Vorher
Der Eintrag zur HK PSG1 führte das Scharfschützengewehr 82 als Vergleichsstück und schrieb, es sei 1982 „im Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk ‚Ernst Thälmann'" entstanden; als Hersteller war der VEB genannt.
Jetzt
Entwickelt und gefertigt wurde das SSG 82 von der Abteilung Bewaffnung und Chemischer Dienst (BCD) des Ministeriums für Staatssicherheit, in einer eigenen Produktionsstätte, die Anfang der 1980er Jahre AUF DEM GELÄNDE des VEB errichtet und als „Zentrales Abnahmebüro" einer NVA-Dienststelle getarnt war. Dort arbeiteten etwa 25 MfS-Mitarbeiter; bis 1989 entstanden rund 1.900 Stück. Der Modelleintrag ist neu angelegt und stellt das richtig.

Wie der Fehler entstand

Aus einer Ortsangabe wurde ein Betrieb.

Die greifbaren Übersichtsdarstellungen nennen für das SSG 82 „Suhl” und „Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk ‚Ernst Thälmann’”. Beides ist nicht falsch — die Werkstatt stand tatsächlich auf dem Gelände dieses VEB. Falsch ist der Schluss, den dieses Register daraus gezogen hat: dass also der VEB die Waffe gebaut habe.

Gebaut hat sie eine abgeschottete Werkstatt des Ministeriums für Staatssicherheit, die auf demselben Gelände stand, einer anderen Behörde unterstand, unter falschem Namen firmierte und ihre Erzeugnisse nicht in den Handel gab. Nach der Darstellung des Bundesarchivs war sie als „Zentrales Abnahmebüro” (ZAB-Stelle) einer NVA-Dienststelle legendiert — die Tarnung war also nicht nur ein Schild, sondern eine erfundene Zugehörigkeit zu einer dritten Organisation.

Der Fehler ist deshalb bemerkenswert, weil er die schärfste denkbare Form des Problems darstellt, um das es diesem Register geht. Sonst geht es um zwei Betriebe am selben Ort. Hier geht es um zwei Betriebe auf demselben Grundstück, von denen einer absichtlich so eingerichtet war, dass man ihn für den anderen hält.

Die Beleglage

Die Angabe stammt vom Bundesarchiv, das die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verwahrt. Sie ist damit die belastbarste Quelle, die dieses Register zu dieser Waffe hat — belastbarer als die Übersichtsdarstellungen, denen der Fehler entstammt.

Nicht ermittelt ist, in welchem Verhältnis die MfS-Werkstatt und der VEB tatsächlich standen: ob Bauteile, Läufe oder Rohlinge aus der VEB-Fertigung übernommen wurden, ob Personal wechselte, ob der Betriebsleitung überhaupt bekannt war, was auf ihrem Gelände geschah. Die Ableitung der Waffe vom Kleinkaliber-Standardgewehr 150 des VEB legt eine engere Verbindung nahe, als die reine Ortsgemeinschaft erklären würde — belegt ist sie nicht.

Konsequenz

Der Modelleintrag SSG 82 ist neu angelegt und stellt die Fertigung richtig dar. Der Vergleichsabschnitt im Eintrag zur HK PSG1 ist berichtigt.

Der Modelleintrag führt den VEB weiterhin im Herstellerfeld, weil die Waffe ohne dessen Sportgerät und dessen Gelände nicht existierte — aber der Eintrag sagt im ersten Abschnitt, wer tatsächlich gebaut hat. Eine Rechtsträgerschaft „MfS, Abteilung BCD” lässt sich im Herstellerregister dieses Projekts derzeit nicht abbilden; das ist eine offene Frage an das eigene Datenmodell.

Zwei weitere Erzeugnisse derselben Werkstatt sind damit als Lücke benannt: ein Revolver „Smart” und eine Kleinstmaschinenpistole.

Die Prüfregel

Eine Adresse ist kein Betrieb — auch dann nicht, wenn nur ein Betrieb dort steht. Wo eine Quelle einen Ort und einen Firmennamen nennt, ist zu fragen, ob der Firmenname die Fertigung bezeichnet oder nur das Grundstück. Bei Waffen aus dem Umfeld von Sicherheitsorganen ist mit absichtlicher Tarnung zu rechnen; die Tarnung ist dann selbst der Befund.

Das ist die dritte Fassung derselben Regel in diesem Register. Bei der MP 18 war der Konstrukteur kein Herstellernachweis, beim Spreewerk die Codetabelle kein Ortsnachweis — und hier ist die Adresse kein Betriebsnachweis. Jedes Mal wurde von einer belegten Tatsache auf eine benachbarte, nicht belegte geschlossen.

Quellen

  1. [Archiv] Bundesarchiv Die geheimen Waffen der Stasi , Entwicklung und Fertigung durch die Abteilung Bewaffnung und Chemischer Dienst (BCD) des MfS in einer eigenen Produktionsstätte in Suhl, Anfang der 1980er Jahre auf dem Gelände des VEB FAJAS errichtet und als Zentrales Abnahmebüro (ZAB-Stelle) einer NVA-Dienststelle legendiert; etwa 25 MfS-Mitarbeiter; bis 1989 rund 1.900 SSG 82; daneben ein eigener Revolver „Smart" und eine Kleinstmaschinenpistole Link
Sachfehler FG 42 und Heckler & Koch G3 — Gattung

Zwei Waffen mit voller Gewehrpatrone standen als Sturmgewehr im Register

Vorher
Das FG 42 (7,92 × 57 mm) und das G3 (7,62 × 51 mm NATO) waren als sturmgewehr geführt, obwohl beide die volle Gewehrpatrone verschießen. Der Eintrag zum FN FAL, das dieselbe Patrone wie das G3 verschießt, war gleichzeitig als selbstladegewehr eingeordnet und hatte den Widerspruch ausdrücklich benannt: „Entweder fallen die beiden Einträge, oder dieser fällt."
Jetzt
Beide sind jetzt als selbstladegewehr geführt. Damit stehen sie neben FN FAL, Gewehr 43 und M1 Garand — den Selbstladern für die volle Gewehrpatrone — und nicht neben dem Sturmgewehr 44. Beide Einträge begründen die Einordnung sichtbar und benennen, dass sie dem allgemeinen Sprachgebrauch widerspricht.

Wie der Fehler entstand

Beide Einträge sind früh geschrieben worden, als die Systematik dieses Registers noch nicht ausformuliert war. Übernommen wurde jeweils die geläufige Bezeichnung: Das G3 heißt in der Truppe und im Handel Sturmgewehr, das FG 42 firmiert in der Literatur oft in derselben Klasse.

Aufgefallen ist die Sache nicht mir, sondern beim Schreiben zweier neuer Einträge. Der FN FAL verschießt dieselbe Patrone wie das G3 und wurde nach der Regel als Selbstladegewehr eingeordnet; sein Verfasser hat den Widerspruch stehen lassen, statt ihn zu glätten. Kurz darauf stellte sich beim CETME Modelo 58 dieselbe Frage, und dort wurde ausdrücklich abgelehnt, sich auf das G3 als Präzedenzfall zu berufen — mit der Begründung, ein Präzedenzfall, den das eigene Haus für falsch hält, trage nichts.

Warum das mehr ist als eine Etikettenfrage

Die Gattung Sturmgewehr ist über die Mittelpatrone definiert. Genau darauf beruht die Behauptung, die dieses Register über seinen Gegenstand aufstellt: dass hier 1942 eine Waffengattung entstanden ist. Der Kern dieser Leistung ist nicht der Kippblockverschluss, sondern die eigens entwickelte 7,92 × 33 mm Kurz.

Lässt man Waffen mit voller Gewehrpatrone in die Gattung, verliert der Begriff seinen Inhalt — und mit ihm die Aussage über die Region. Die Einordnung von G3 und FG 42 war deshalb nicht bloß inkonsequent; sie untergrub den zentralen Befund des eigenen Registers.

Was jetzt gilt

Was jetzt gilt
WaffePatroneKlasseGattung
Sturmgewehr 447,92 × 33 mm KurzMittelpatroneSturmgewehr
MPi K / KM7,62 × 39 mmMittelpatroneSturmgewehr
CETME Modelo 587,62 × 51 mm CETME, gedrosseltMittelpatronen-LeistungSturmgewehr
FN FAL7,62 × 51 mm NATOGewehrpatroneSelbstladegewehr
Heckler & Koch G37,62 × 51 mm NATOGewehrpatroneSelbstladegewehr
FG 427,92 × 57 mmGewehrpatroneSelbstladegewehr
Gewehr 437,92 × 57 mmGewehrpatroneSelbstladegewehr

Der CETME-Fall zeigt, dass die Regel nicht an der Hülse hängt, sondern an der Leistung: Dieselbe Hülse wie beim G3, aber mit verminderter Ladung und rund 2200 Joule statt rund 3300 — das liegt neben der Kurzpatrone, nicht neben der NATO-Ladung.

Was daraus folgt

Regel: Die Truppenbezeichnung entscheidet die Gattung nicht. Das galt in diesem Register bisher gegen die DDR-Bezeichnung „MPi” für die Kalaschnikow; es muss ebenso gegen die Bundeswehr-Bezeichnung für das G3 gelten. Eine Systematik, die nur gegen fremde Sprachregelungen angewandt wird und nicht gegen die vertraute, ist keine.

Beide Einträge benennen die Abweichung vom Sprachgebrauch jetzt selbst. Wer sie zitiert, soll wissen, dass hier bewusst anders eingeordnet wird als im Handel und in der Truppe — und warum.

Quellen

  1. [Online] ODWH.de Patronenklassen — die Gattung folgt der Patrone Link
Sachfehler VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann", SAG Awtowelo Suhl

Zwei Suhler Betriebe waren zu einem verschmolzen — sechzehn Jahre zu früh

Vorher
Der Herstellereintrag führte den Betrieb ab 1952 unter dem Namen „VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk ‚Ernst Thälmann'" und vermerkte für 1968 einen „Zusammenschluss mit dem VEB Fahrzeug- und Gerätewerk Simson Suhl". Damit schloss sich der Betrieb der Darstellung nach mit sich selbst zusammen.
Jetzt
Aus der SAG Awtowelo wurde zum 1. Mai 1952 der VEB Fahrzeug- und Gerätewerk Simson Suhl. Den Namen „Ernst-Thälmann-Werk" führte bis 1968 ein anderer Suhler Betrieb, der aus C. G. Haenel hervorgegangen war und über die SAG Präzisionsmaschinenbau lief. Erst der Zusammenschluss beider Ende 1968 ergab das VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann"; der Name des Jagdwaffenbetriebs ging dabei auf den vereinigten Betrieb über.

Der Fehler ist beim Anlegen des Eintrags zur Simson-Querflinte der Awtowelo-Zeit aufgefallen: Beim Versuch, die Nachfolge des Werks zu beschreiben, ergab die Werkslinie einen Zirkel — ein Betrieb, der sich 1968 mit sich selbst vereinigt.

Was tatsächlich geschah

In Suhl liefen nach 1945 zwei volkseigene Linien nebeneinander, und sie hatten verschiedene Wurzeln:

Was tatsächlich geschah
LinieHerkunftWeg
Zweiräder und JagdwaffenSimson → BSW → GustloffSAG Awtoweloab 01.05.1952 VEB Fahrzeug- und Gerätewerk Simson Suhl
JagdwaffenC. G. Haenel1946 umbenannt in „Ernst Thälmann”, über die SAG Präzisionsmaschinenbau, ab 1948 VEB Ernst-Thälmann-Werk Suhl

Erst Ende 1968 wurden beide zusammengeführt. Der vereinigte Betrieb übernahm den Namen des Jagdwaffenwerks und hieß fortan VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann”.

Warum der Fehler entstand

Er folgt einem Muster, das dieses Register schon mehrfach getroffen hat: Ein Name am selben Ort belegt keine Betriebsidentität. Weil der Name „Ernst-Thälmann-Werk” am Ende für das gesamte Suhler Werksgelände stand, wirkt er rückwirkend wie die durchgehende Bezeichnung — obwohl er sechzehn Jahre lang einem anderen Haus gehörte. Dieselbe Falle steckte in der Werksverwechslung vom 4. August und in der zurückgezogenen Spreewerk-Zuschreibung.

Abgeleitete Prüfregel

Ein Betriebsname gilt erst ab seiner Einführung, nicht rückwirkend für die Vorgängerlinie. Wo ein Zusammenschluss stattfand, ist zu prüfen, welcher der beteiligten Betriebe den Namen mitbrachte — und für welchen Zeitraum er vorher einem anderen Rechtsträger zustand. Ein Eintrag, in dem ein Betrieb mit sich selbst fusioniert, ist immer ein Befundfehler, kein Sonderfall.

Quellen

  1. [Archiv] Staatsarchiv Meiningen Findbuch-Vorwort „VEB Ernst-Thälmann-Werk Suhl", Landesarchiv Thüringen Link
  2. [Online] Fahrzeugmuseum Suhl Geschichte der Simson-Werke Suhl Link
  3. [Online] Wikipedia (de) Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann" Link
Sachfehler Deutsche Werke Erfurt und Gewehrfabrik Erfurt — Zwangsarbeit am Standort

Am Erfurter Standort wurde bis 1945 gefertigt, mit Zwangsarbeit

Vorher
Der Eintrag zu den Deutschen Werken Erfurt führte den Standort als „den einzigen des Registers, an dem die Waffenfertigung vollständig endete und durch eine zivile Fertigung ersetzt wurde — ab 1924 Schreibmaschinen". Das Feld zwangsarbeit stand auf „nicht einschlägig", begründet damit, dass die Waffenfertigung 1924 geendet habe.
Jetzt
Die Waffenfertigung endete am Standort nicht. Über die Deutsche-Werke-Schreibmaschinengesellschaft, die Europa Schreibmaschinen AG (1930) und das Olympia-Büromaschinenwerk (1936) wurde im Zweiten Weltkrieg am selben Ort wieder gefertigt: Gewehre, feinmechanische Teile für Flugmotoren und rund 3.450 Marine-Enigma. 1944 arbeiteten dort 3.437 Menschen, davon 705 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Das Feld zwangsarbeit steht jetzt auf „belegt".

Das ist der schwerste Fehler, den dieses Register bisher an sich selbst gefunden hat — nicht wegen seines technischen Gewichts, sondern wegen der Stelle, an der er saß.

Wie der Fehler entstand

Aus einer richtigen Beobachtung wurde eine falsche Verallgemeinerung. Richtig ist: Die Ortgies-Fertigung endete 1923/24 auf alliierten Druck, und danach liefen am Standort Schreibmaschinen. Daraus wurde in diesem Register der Satz, die Waffenfertigung sei „vollständig” beendet gewesen — und aus diesem Satz folgte, dass die Prüfregel für die Jahre 1933 bis 1945 hier nicht greife.

Beide Schlüsse waren falsch, und der zweite war schlimmer als der erste. Ein Zwangsarbeits-Feld auf „nicht einschlägig” zu setzen, ist eine Aussage, keine Auslassung. Sie behauptet, geprüft zu haben. Hier war nicht geprüft worden, sondern aus einer Datumsangabe geschlossen worden.

Was daraus folgt

Erste Regel: Betrieb und Standort sind zwei verschiedene Gegenstände. Die Königlich Preußische Gewehrfabrik endete 1919 als juristische Person. Das Gelände am Mainzerhofplatz lief weiter — durch vier Firmennamen, zwei Staaten und eine Enteignung hindurch. Wer die Lebensdauer des Betriebs für die Lebensdauer der Fertigung nimmt, kommt systematisch zu falschen Ergebnissen. Dieses Register führt den Standortbezug jetzt in beiden Einträgen ausdrücklich.

Zweite Regel: „nicht einschlägig” ist eine belegpflichtige Aussage. Der Status darf nur gesetzt werden, wenn positiv feststeht, dass zwischen 1933 und 1945 an diesem Ort nicht gefertigt wurde — nicht, wenn eine Quelle für einen Teilzeitraum ein Fertigungsende nennt. Im Zweifel gilt „ungeprüft”. Der Unterschied ist keine Formalie: „ungeprüft” lädt zur Klärung ein, „nicht einschlägig” schließt sie ab.

Sämtliche Einträge mit dem Status „nicht einschlägig” sind daraufhin nachgesehen worden. Bestand hat er dort, wo die Fertigung nachweislich vor 1933 endete und der Standort danach nicht wieder belegt wurde.

Was der Fall sachlich hinzufügt

Der korrigierte Befund ist inhaltlich ergiebiger als der falsche. Ein Schreibmaschinenwerk, das 1939 wieder Gewehre baut, ist kein Widerspruch, sondern die Regel dieser Region: Feinmechanik in Großserie ist dieselbe Fähigkeit, gleichgültig ob das Ergebnis schreibt oder schießt. Dasselbe Muster trägt Haenel und Simson (Waffen und Fahrräder), Rheinmetall Sömmerda (Nähmaschinen und Waffen) und Großfuß in Döbeln (Laternen und Maschinengewehre).

Dass die Erfurter Kette obendrein die Enigma einschließt — rund 3.450 Marine-Geräte, aus Geheimhaltungsgründen ohne Herstellerkennzeichnung ausgeliefert —, macht den Standort zu einem der aufschlussreichsten des ganzen Registers.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (de) Königlich Preußische Gewehrfabrik Erfurt — Nachnutzung, Belegschaft 1944, Enigma-Fertigung Link
  2. [Online] erfurt-web.de Rüstung in Erfurt 1935–1945 Link
  3. [Online] Thüringer Weg der Industriekultur Erfurter Gewehrfabrik — Büromaschinenwerk Olympia — Optima Link
Sachfehler Gewehr 98 (Erfurter Fertigung) — Vergleichsstück Gewehr 88

Das Gewehr 88 verriegelt vorn, nicht hinten

Vorher
Im Vergleichsblock des Gewehr-98-Eintrags wurde das Gewehr 88 (Kommissionsgewehr) als „Zylinderverschluss mit hinten liegenden Warzen" geführt; als 1898 verworfener Mangel wurde unter anderem „die schwächere Verriegelung" genannt.
Jetzt
Das Gewehr 88 ist front verriegelt: Zwei gegenüberliegende Warzen sitzen an einem abnehmbaren Kammerkopf unmittelbar hinter dem Patronenlager. Der Unterschied zum System Mauser 98 liegt nicht in der Lage der Verriegelung, sondern im geteilten Verschluss mit abnehmbarem Kammerkopf und im Fehlen der dritten Sicherheitswarze. Die Formulierung wurde entsprechend ersetzt.

Wie der Fehler entstand

Aus der zutreffenden Beobachtung, dass das Gewehr 88 vom System Mauser 98 in mehreren Punkten abgelöst wurde, wurde die falsche Erklärung abgeleitet, es habe — wie das zeitgleiche Lee-Enfield — hinten verriegelt. Tatsächlich hatte schon das Kommissionsgewehr die vorn liegenden Warzen; die Zuschreibung des Verschlusses geht in der Literatur auf Louis Schlegelmilch zurück, der ihn auf Grundlage des Mauser M71 für die Gewehr-Prüfungskommission entwarf.

Was daraus folgt

Methodisch: Verriegelungsart und Verriegelungsgüte sind zwei verschiedene Aussagen. Dass eine Konstruktion abgelöst wurde, sagt nichts darüber, wo sie verriegelt. Der belastbare Unterschied zwischen 88 und 98 ist der geteilte Verschluss mit abnehmbarem Kammerkopf, das Fehlen der dritten Warze als Sicherheitsreserve und die Zuführung aus dem Mannlicher-Rahmen statt aus dem Ladestreifen-Kasten.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (en) Gewehr 1888 — Verschluss mit zwei vorderen Warzen und abnehmbarem Kammerkopf Link
  2. [Online] Modern Firearms Gew.88 „Kommissiongewehr" Link
Ergänzung C. G. Haenel Suhl — Zwangsarbeit

Zwangsarbeit bei Haenel ist belegt, aus dem Schriftgut der Firma selbst

Vorher
Das Feld zwangsarbeit stand im Eintrag zu C. G. Haenel auf „ungeprüft", mit dem Hinweis, der Betrieb habe zwischen 1933 und 1945 gefertigt, die Frage sei aber noch nicht geprüft. Auch der Kasten „Offene Forschungsfragen" führte „Zwangsarbeit im Werk während des Krieges" als ungeklärt.
Jetzt
Der Status steht jetzt auf „belegt". Grundlage sind zwei Stücke aus der Akte Fa. C. G. Haenel Suhl Nr. 141 im Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, die 2002 im Wortlaut ediert wurden: der Gesellschaftsvertrag der „Arbeitsgemeinschaft Barackenlager Fröhlicher Mann" vom 8. Februar 1943, in dem Haenel 165 der 902 Lagerplätze übernahm und den zweiten Beisitzer des Vorstands stellte, sowie eine Beschwerdeliste vom 18. März 1943 über die Zustände in diesem Lager. Nicht belegt bleiben Kopfzahlen, Herkunftsländer, betriebseigene Lager, Kriegsgefangene und Todesfälle; KZ-Häftlingseinsatz ist für Haenel nicht belegt.

Der Eintrag zu Haenel hat die Frage nicht falsch beantwortet, sondern gar nicht — er wies sie als offen aus. Das war korrekt und ist der Grund, warum diese Änderung hier als Ergänzung und nicht als Sachfehler geführt wird. Festgehalten wird sie trotzdem, weil sich die Aussage des Eintrags über einen der bekanntesten Betriebe der Region substantiell ändert.

Warum der Befund nicht früher da war

Die Suche nach „Haenel” und „Zwangsarbeit” führt in den gängigen Nachschlagewerken ins Leere. Der Wikipedia-Artikel zur Firma erwähnt den Komplex nicht, das Findbuchvorwort des Firmenbestands ebenfalls nicht, obwohl es Beschäftigtenzahlen und Gewinnumsätze der Kriegsjahre nennt. Auffindbar war der Beleg erst über die Quellenedition von 2002 — und dort steht er nicht unter dem Firmennamen, sondern unter dem Lagernamen.

Daraus folgt eine Arbeitsregel für dieses Register: Bei Betrieben, die zwischen 1933 und 1945 gefertigt haben, ist die Suche nach Gemeinschaftslagern der Suche nach dem Firmennamen vorzuziehen. Kleine und mittlere Werke betrieben ihre Lager gemeinsam; das Schriftgut liegt dann bei irgendeinem der Beteiligten und trägt den Namen des Lagers, nicht den der Firma. Wer nur nach „Firma X Zwangsarbeit” sucht, findet die Beteiligung von Firma X systematisch nicht.

Was der Fall für das Register bedeutet

Der Vertrag vom 8. Februar 1943 nennt zehn Firmen mit ihren Anteilen. Vier davon werden in diesem Register geführt — J. P. Sauer & Sohn, C. G. Haenel, J. G. Anschütz und Gebrüder Merkel. Damit ist ein einziges Dokument der Beleg für mehrere Einträge zugleich, und die Anteilstabelle ist obendrein eine grobe Rangfolge der beteiligten Betriebe nach ihrem Bedarf an unfreier Arbeit. Die übrigen sechs Firmen — Venus-Waffenwerk Oskar Will, Remo-Gewehrfabrik Gebrüder Rempt, Fr. Langenhan, Greifelt & Co., Schmidt & Habermann und Christoph Funk — sind im Register bislang nicht erfasst.

Quellen

  1. [Literatur] Moczarski / Post / Weiß (Hrsg.) Zwangsarbeit in Thüringen 1940–1945. Quellen aus den Staatsarchiven des Freistaates Thüringen , Quellen zur Geschichte Thüringens, Bd. 19, Erfurt 2002, ISBN 3-931426-67-X — Dok. 30 und 31, beide aus ThStAM, Fa. C. G. Haenel Suhl Nr. 141 Link
  2. [Archiv] Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen Bestand Fa. C. G. Haenel Suhl, Bestandssignatur 4-94-1203 Link
Sachfehler MP 18,I — Hersteller

Die MP 18 wurde bei Bergmann gefertigt, nicht bei Haenel

Vorher
Der Eintrag zur MP 18,I führte C. G. Haenel als Hersteller; der Haenel-Herstellereintrag führte die MP 18,I im Fertigungsprogramm und in der Übersicht „Zwei Gattungen aus einem Haus".
Jetzt
Die Serienfertigung der MP 18,I lief von 1918 bis 1920 bei Theodor Bergmann, Abteilung Waffenbau, in Suhl. C. G. Haenel rüstete in der Zwischenkriegszeit vorhandene MP 18,I auf gerade Stangenmagazine um und baute ab 1928 die MP 28. Der Modelleintrag wurde auf den neu angelegten Herstellereintrag Theodor Bergmann Suhl umgehängt, das Haenel-Fertigungsprogramm auf die MP 28 berichtigt.

Wie der Fehler entstand

Zwei Tatsachen wurden zu einer verkürzt. Hugo Schmeisser konstruierte die MP 18 bei Bergmann und wechselte 1921 zu Haenel. Und Haenel baute ab 1928 die MP 28, eine Weiterentwicklung derselben Waffe, und rüstete zuvor Bestände auf Stangenmagazine um. Aus „Schmeisser-Konstruktion, später bei Haenel” wurde in diesem Register „Haenel-Konstruktion” — eine Zuschreibung, die auch in allgemeiner Literatur verbreitet ist.

Der Fehler fiel bei der Bearbeitung eines ganz anderen Eintrags auf: Die Recherche zur MP 40 stieß auf die Bergmann-Zuschreibung und meldete sie als Randbefund.

Was daraus folgt

Es ist derselbe Fehlertyp wie im Fall Spreewerk, nur um eine Achse gedreht: Dort wurde ein Ort falsch zugeordnet, hier ein Betrieb. Beide Male war ein plausibler Zusammenhang — gleicher Name, gleiche Stadt, gleicher Konstrukteur — als Beleg genommen worden.

Regel: Der Konstrukteur ist kein Herstellernachweis. Personen wechseln den Betrieb; die Fertigung wandert deshalb nicht mit. Wo eine Waffe gefertigt wurde, muss über Objekt-, Abnahme- oder Betriebsquellen belegt werden, nicht über die Biografie des Konstrukteurs.

Aus dem Befund ist ein eigener Herstellereintrag entstanden: Theodor Bergmann, Abteilung Waffenbau, Suhl — der Betrieb, in dem die Gattung Maschinenpistole entstand und der im Register bis dahin fehlte.

Quellen

  1. [Objektbefund] National Museum of American History Theodor Bergmann Abt. Waffenbau Suhl — MP 18/I Submachinegun Link
  2. [Objektbefund] Royal Armouries Bergmann MP18/1, German military issue Link
Präzisierung Pistole 38 und H&K P7 — Nachwirkung des Spannabzugs

Der Spannabzug ist eine Epoche, kein Endzustand

Vorher
Beide Einträge behaupteten, „praktisch jede" beziehungsweise „fast jede" moderne Dienstpistole trage Spannabzug und Entspannhebel — die Walther-Linie von 1929/1938 also als bis heute gültige Lösung.
Jetzt
Die Kombination aus Browning-Verriegelung und Walther-Bedienung beherrschte die Behördenbeschaffung von den 1950er bis in die 1980er Jahre. Seit den 1990er Jahren verdrängt das vorgespannte Schlagbolzenschloss — Glock 17 ab 1982, Walther P99 ab 1996 — den Spannabzug im Behördenmarkt. Beide Einträge wurden entsprechend datiert.

Wie der Fehler entstand

Die Formulierung stammte aus einer Zeit, in der der Glock-Eintrag im Register noch fehlte. Sie war für die Epoche der Nachkriegsdienstpistole zutreffend und wurde stillschweigend auf die Gegenwart verlängert — der klassische Fall einer Aussage, die mit dem Zeitpunkt ihrer Abfassung altert, aber ohne Zeitangabe geschrieben wurde.

Was daraus folgt

Regel: Behauptungen über den heutigen Stand der Technik brauchen ein Datum oder einen Zeitraum. „Setzte sich durch” ohne Angabe, bis wann, ist keine überprüfbare Aussage.

Sachlich schärft die Korrektur den Befund sogar. Der Bedienlogik-Strang zeigt jetzt vier Antworten auf dieselbe Frage — wie trägt man eine geladene Selbstladepistole sicher:

Was daraus folgt
AntwortVertretervorherrschend
gespannt-gesichertColt M19111911–1930er
Spannabzug und EntspannhebelWalther PP, P 381950er–1980er
SpanngriffH&K P7nie
vorgespanntes SchlagbolzenschlossGlock 17ab 1990er

Die Thüringer Lösung steht damit nicht am Ende einer Entwicklung, sondern in ihrer Mitte — was ihren Rang nicht mindert, sondern ihn erst einordnet.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (de) Glock-Pistole — Einführung 1982, vorgespanntes Schlagbolzenschloss Link
  2. [Online] Wikipedia (de) Walther P99 — Einführung 1996 Link
Sachfehler Mehrere Einträge — Fertigungsstätten am selben Ort verwechselt

Vier Werksverwechslungen an einem Tag, alle nach demselben Muster

Vorher
Vier Einträge wiesen eine Fertigung dem falschen Betrieb zu. Die Margolin MZM war dem „Ischewsker Maschinenbauwerk" (Ischmasch) zugeschrieben; der Polte-Auftrag des Kriegsministeriums war auf das Gewehr 98 bezogen; die MP 18,I stand unter C. G. Haenel; ein zurückgezogener Eintrag hatte die cyq-Fertigung nach Brandenburg verlegt.
Jetzt
Die Margolin entstand im Ischewsker MECHANISCHEN Werk (IschMech, Handelsname Baikal) — ein anderer Betrieb als Ischmasch, am selben Ort. Der Polte-Auftrag von 1889 galt dem damals neuen Armeegewehr 88, nicht dem neun Jahre später eingeführten Gewehr 98. Die MP 18,I lief bei Theodor Bergmann Suhl. Der Spreewerk-Eintrag wurde bereits zurückgezogen. Alle vier Stellen sind korrigiert; die Zuweisung des Volkssturmgewehrs Gustloff ist als strittig gekennzeichnet worden, statt sie weiter als gesichert zu führen.

Diese Korrektur betrifft keinen einzelnen Fehler, sondern einen Fehlertyp, der an einem einzigen Arbeitstag viermal auftrat. Das rechtfertigt einen eigenen Eintrag.

Das gemeinsame Muster

In allen vier Fällen stand am Anfang eine zutreffende Beobachtung, die als Beleg für etwas anderes genommen wurde:

Das gemeinsame Muster
FallDie richtige BeobachtungDer falsche Schluss
MargolinSie wurde in Ischewsk gebautalso bei Ischmasch — tatsächlich beim Ischewsker Mechanischen Werk
PoltePolte erhielt 1889 einen Großauftrag für Gewehrhülsenalso für das Gewehr 98 — das es 1889 noch nicht gab
MP 18,IHugo Schmeisser konstruierte sie und ging später zu Haenelalso baute Haenel sie — tatsächlich Theodor Bergmann
SpreewerkEin Betrieb dieses Namens besteht in Lübbenalso lag das cyq-Werk in Brandenburg — es lag in Grottau

Zwei Grundformen lassen sich unterscheiden. Ortsgleichheit (Margolin, Spreewerk): Zwei Betriebe teilen einen Ort oder einen Namen, und die Unterscheidung geht verloren. Zeitliche Unschärfe (Polte): Ein Vorgang wird der bekannteren Waffe zugeschlagen, ohne die Jahreszahlen gegeneinanderzuhalten. Der Fall MP 18 kombiniert beides über eine dritte Brücke, die Person des Konstrukteurs.

Warum gerade dieses Register anfällig ist

Der Untersuchungsraum besteht aus wenigen Städten mit vielen Betrieben. In Suhl arbeiteten Haenel, Simson, Sauer, Krieghoff, Schilling, Merkel, Menz und Bergmann teils Tür an Tür; in Erfurt lagen Gewehrfabrik, ERMA, FEIMA und Olympia nebeneinander. Die Literatur ordnet Vorgänge häufig nur dem Ort zu, nicht dem Betrieb — „gefertigt in Suhl” ist dann alles, was überliefert ist. Wer daraus eine Firmenzuschreibung macht, rät.

Dieselbe Struktur, die diese Region industriegeschichtlich interessant macht — Arbeitsteilung auf engem Raum —, ist also zugleich ihre größte Fehlerquelle bei der Bestimmung.

Die Regel, die daraus folgt

Sie steht jetzt unter Methodik und lautet in drei Teilen:

  1. Ein Ort ist kein Betrieb. Zwei Werke am selben Platz sind zwei Werke.
  2. Ein Konstrukteur ist kein Herstellernachweis.
  3. Ein Jahr prüft eine Zuschreibung. Bevor ein Vorgang einer Waffe zugeordnet wird, muss deren Einführungsjahr dagegengehalten werden.

Und eine vierte, die aus dem fünften Fall dieses Tages folgt: Wo eine Zuschreibung nicht zu belegen ist, wird sie als strittig gekennzeichnet, nicht durch eine zweite unbewiesene ergänzt. Beim Volkssturmgewehr Gustloff stehen Suhl und Weimar gegeneinander, und die sonst entscheidende Prüfung über Abnahmestempel versagt, weil diese Waffe keine trägt. Der Eintrag führt weiterhin ein Werk und den Vorbehalt sichtbar daneben — beide einzutragen würde die unbewiesene Behauptung verdoppeln statt halbieren.

Anmerkung zum Verfahren

Drei der vier Fehler sind nicht bei der Abfassung aufgefallen, sondern bei der unabhängigen Gegenprüfung eines jeweils anderen Eintrags. Das ist kein Zufall: Wer einen Text schreibt, prüft seine eigene Schlusskette schlechter als jemand, der sie zum ersten Mal liest. Die Gegenprüfung ist deshalb fester Bestandteil des Verfahrens und nicht als Endabnahme organisiert, sondern als Widerspruch — der prüfende Durchgang hat den Auftrag, die Aussage zu widerlegen, nicht sie zu bestätigen.

Quellen

  1. [Archiv] Gedenkstätte Buchenwald Außenlager Suhl — Werksbezeichnung Heinrichswerk Link
  2. [Objektbefund] Royal Armouries Bergmann MP18/1 — Fertigung Theodor Bergmann Suhl Link
Sachfehler Gattungszuordnung (StG 44, MPi K/KM, MPi AK-74N, Kar 98k, G 43)

Sturmgewehre waren als Maschinenpistolen geführt

Vorher
Maschinenkarabiner 42(H) / StG 44, MPi K / MPi KM und MPi AK-74N waren in der Gattungsspalte als „Maschinenpistole" geführt. Karabiner 98k und Gewehr 43 standen undifferenziert als „Gewehr".
Jetzt
Alle drei Automatwaffen sind als „Sturmgewehr" eingeordnet. Die Gattung folgt der Patronenklasse: Vollautomat mit Pistolenpatrone ist eine Maschinenpistole, Vollautomat mit Mittelpatrone ein Sturmgewehr. Der Kar 98k ist als „Repetierbüchse", das G 43 als „Selbstladegewehr" eingeordnet.

Wie der Fehler entstand

Die Verwechslung geht auf die Truppenbezeichnungen zurück, die der Systematik widersprechen:

  • Die DDR führte die Kalaschnikow als „MPi — Maschinenpistole Kalaschnikow”.
  • Die Wehrmacht führte den Maschinenkarabiner zeitweise als „MP 43” und „MP 44”, bevor er 1944 als Sturmgewehr 44 bezeichnet wurde.

Beides sind Dienstbezeichnungen, teils aus beschaffungspolitischen Gründen gewählt. Sie ändern die waffentechnische Gattung nicht. Dieses Register hatte die Truppenbezeichnung ungeprüft als Gattung übernommen.

Die Trennlinie

Vollautomat mit Pistolenpatrone = Maschinenpistole. Beispiel: die MP 18 im Kaliber 9 × 19 mm — hier ist die Bezeichnung korrekt.

Vollautomat mit Mittelpatrone = Sturmgewehr. Beispiele: MKb 42(H) / StG 44 in 7,92 × 33 mm Kurz, MPi K / MPi KM in 7,62 × 39 mm, MPi AK-74N in 5,45 × 39 mm.

Die Gattungsspalte des Registers wurde entsprechend erweitert und richtet sich jetzt ausschließlich nach der waffentechnischen Systematik, nicht nach der Dienstbezeichnung. Die Dienstbezeichnung bleibt selbstverständlich als Modellname erhalten — „MPi KM” heißt weiter MPi KM.

Bei den Repetierern und Selbstladern wurde zugleich die zu grobe Sammelkategorie „Gewehr” aufgelöst: Der Kar 98k ist eine Repetierbüchse, das G 43 ein Selbstladegewehr — ein Unterschied, der bei diesen beiden Waffen gerade den Kern der Entwicklungsgeschichte ausmacht.

Quellen

  1. [Online] Waffentechnik Wiki Mittelpatrone — Abgrenzung Pistolen-, Mittel- und Gewehrpatrone Link
  2. [Online] Wikipedia (de) 7,92 × 33 mm — Auslegung als Kompromiss zwischen Gewehr- und Pistolenpatrone Link
Sachfehler Haenel MK 556, HK G3, C. G. Haenel

Bundeswehr-Ausschreibung unvollständig dargestellt — den Auftrag erhielt Heckler & Koch

Vorher
Der Eintrag endete mit dem Widerruf der Zuschlagsentscheidung im Oktober 2020 und dem Vermerk, der weitere Verlauf des Vergabeverfahrens sei „hier nicht nachverfolgt". Die Darstellung legte nahe, das Verfahren sei offen geblieben — und stellte Haenel im Ergebnis als Sieger dar, dem der Zuschlag lediglich entzogen worden sei.
Jetzt
Das Verfahren ist abgeschlossen. Nach der Beschwerde von Heckler & Koch und der Feststellung einer Patentverletzung durch externe Gutachter schloss das Verteidigungsministerium Haenel im März 2021 vom Verfahren aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte den Ausschluss als berechtigt. Den Auftrag über rund 120.000 Sturmgewehre erhielt Heckler & Koch. Haenel liefert das Standardgewehr der Bundeswehr nicht.

Wie der Fehler entstand

Die Recherche hatte den Vorgang bis zum Widerruf der Zuschlagsentscheidung im Oktober 2020 verfolgt und dort abgebrochen — mit dem ausdrücklichen Vermerk, der weitere Verlauf sei nicht nachverfolgt. Formal war das kein falscher Satz, aber die Wirkung war irreführend: Ein Leser musste annehmen, das Verfahren sei offen oder der Ausgang unbekannt.

Tatsächlich war es zum Zeitpunkt der Darstellung längst entschieden, und zwar gegen Haenel.

Was daraus folgt

Für die Einträge: Der Verfahrensverlauf steht jetzt vollständig als Zeittafel im Eintrag zum Haenel MK 556 und ist in den Einträgen zu HK G3 und C. G. Haenel nachgezogen.

Methodisch: Ein „nicht nachverfolgt” ist kein Ersatz für Recherche, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Der Belegstatus-Vermerk darf offene Fragen kennzeichnen — er darf nicht dazu dienen, eine unvollständige Darstellung zu rechtfertigen, deren Fortsetzung ohne Weiteres zu ermitteln gewesen wäre.

Inhaltlich ist die Korrektur auch deshalb wichtig, weil die unvollständige Fassung die Region günstiger darstellte, als der Sachverhalt hergibt. Ein Register, das die eigene Region beschreibt, muss gerade an solchen Stellen genau sein.

Quellen

  1. [Online] esut.de Sturmgewehr der Bundeswehr — Verteidigungsministerium schließt Haenel aus und will Auftrag an Heckler & Koch vergeben Link
  2. [Online] inSüdthüringen Rüstungsindustrie: Haenel unterliegt im Streit um Sturmgewehr Link
  3. [Online] Augen geradeaus! Haenel von Vergabe des neuen Sturmgewehrs ausgeschlossen Link
Sachfehler Patronenbezeichnungen (MPi AK-74N, Systemvergleich)

„Kleinkaliber" war falsch verwendet — richtig ist „innere Mittelpatrone"

Vorher
Der Übergang zu den Patronen 5,45 × 39 mm und 5,56 × 45 mm wurde als „Wechsel zum Kleinkaliber" beziehungsweise als „Kleinkaliber-Entscheidung" beschrieben.
Jetzt
Beide Patronen sind Zentralfeuerpatronen und gehören zur Klasse der Mittelpatronen, Untergruppe „innere Mittelpatrone" (neu entwickelt, kleines Kaliber, kurze Hülse). Der Begriff „Kleinkaliber" ist im heutigen deutschen Sprachgebrauch für Randfeuerpatronen im Kaliber .22 belegt, allen voran die .22 lfB — er bezeichnet also etwas anderes.

Wie der Fehler entstand

„Kleinkaliber” ist gesetzlich nicht definiert, und die Bedeutung hat sich verschoben: Bis in die 1950er Jahre bezeichnete der Begriff alle Patronen mit einem Geschossdurchmesser unter 7 mm — in dieser historischen Lesart wäre die Verwendung vertretbar gewesen. Heute meint er im deutschen Sprachgebrauch aber überwiegend Randfeuerpatronen im Kaliber .22; „KK-Gewehr”, „KK-Sportpistole” und „KK-Biathlon” beziehen sich sämtlich darauf.

Übernommen wurde die falsche Verwendung aus der englischsprachigen Darstellung, in der „small-caliber” für den Übergang zu 5,56 mm gebräuchlich ist. Die wörtliche Übertragung ins Deutsche trifft den etablierten Fachbegriff nicht.

Was daraus folgt

Für das Register: Die Patronensystematik ist als eigener Artikel Patronenklassen angelegt worden, mit der vollständigen Klassenbildung — Gewehrpatrone, Mittelpatrone mit den Untergruppen Kurzpatrone sowie innere und äußere Mittelpatrone, Pistolenpatrone, Randfeuerpatrone.

Methodisch: Fachbegriffe werden nicht aus fremdsprachigen Quellen übersetzt, sondern im deutschen Fachgebrauch geprüft. Diese Regel ist in die Methodik aufgenommen.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (de) Kleinkaliber — Begriffsgeschichte und heutige Bedeutung Link
  2. [Online] Waffentechnik Wiki Mittelpatrone — Klassenbildung mit Untergruppen Link
Sachfehler Metallwarenfabrik Spreewerk / Pistole 38

Spreewerk-Eintrag zurückgezogen — das cyq-Werk lag nicht in Brandenburg

Vorher
Die Metallwarenfabrik Spreewerk GmbH wurde als brandenburgischer Betrieb in Lübben (Spreewald) geführt und als zweitgrößter Fertiger der Pistole 38 (Code cyq, ca. 280.880 Stück) in das Register aufgenommen — als bis dahin einziger Betrieb außerhalb Thüringens und Sachsens.
Jetzt
Der Eintrag wurde vollständig zurückgezogen. Firmensitz der Metallwarenfabrik Spreewerk GmbH war Berlin-Spandau; die P-38-Fertigung mit dem Code cyq lief ab Juni 1942 im Werk Grottau, heute Hrádek nad Nisou in Tschechien, damals Sudetenland. Lübben war kein Fertigungsstandort des Unternehmens. Damit gehört Spreewerk nicht in dieses Register.

Wie der Fehler entstand

Am Standort Lübben besteht bis heute ein Unternehmen namens Spreewerk Lübben GmbH, das in der Delaborierung von Kampfmitteln tätig ist. Aus dieser Namensgleichheit wurde geschlossen, das historische Spreewerk sei ein Lübbener Betrieb gewesen. Die zunächst herangezogenen Quellen — Auktionsbeschreibungen und Sammlerforen — nennen durchweg „Spreewerk” ohne Ortsangabe, was die Fehlannahme stützte, statt sie zu widerlegen.

Aufgefallen ist der Widerspruch erst bei der Gegenprüfung des Modelleintrags: Die deutschsprachige Darstellung zur P 38 verortet den Fertiger als „Spreewerk Grottau”. Die anschließende Prüfung der Werksstandorte bestätigte Berlin-Spandau als Sitz und Grottau als P-38-Werk.

Was daraus folgt

Für das Register: Es gibt derzeit keinen belegten brandenburgischen Betrieb. Die dokumentierte Fertigung konzentriert sich auf Thüringen (Suhl, Zella-Mehlis, Erfurt, Sömmerda) und Sachsen (Wiesa). Ob es tatsächlich keine brandenburgische Kleinwaffenfertigung gab oder sie nur noch nicht erfasst ist, bleibt eine offene Rechercheaufgabe — sie darf aber nicht durch einen falsch zugeordneten Eintrag scheinbar erledigt werden.

Methodisch: Ein heutiger Firmenname am selben Ort belegt keine historische Kontinuität, und ein Auktionstext ist keine Ortsangabe. Beides ist in die Methodik aufgenommen.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (en) Spreewerk — Standorte Berlin-Spandau und Grottau Link
  2. [Online] Wikipedia (de) Walther P38 — Fertiger und Codes Link